Unterrichtsbestimmungen

1. Der Unterricht an der Musikschule wird nach dem „Lehrplan für Musikschulen“ der Konferenz der österreichischen Musikschulwerke (KOMU) in der jeweils gültigen Fassung erteilt. Dies gilt sowohl für die fachspezifischen Lehrpläne als auch für die allgemeinen pädagogischen und didaktischen Grundlagen.
2. Die Schüler:in erhält wöchentlich eine Lektion zu 25/40/50min im Hauptfach und ist zum unentgeltlichen Besuch der Ergänzungsfächer berechtigt (Ensembleunterricht, Theorieunterricht). Diese Ergänzungsfächer können auch geblockt stattfinden. Je Schuljahr und Hauptfach werden mindestens 30 Unterrichtseinheiten abgehalten. Sollte dies aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich sein, wird eine Kompensation über die Schulgeldabrechnung durchgeführt.
3. Im Falle wesentlicher Lohn- oder Preissteigerungen kann das Schulgeld den allgemeinen Verhältnissen angepasst werden.
4. Die Dauer des Schuljahres deckt sich mit dem Pflichtschuljahr. Feiertage und Ferientage richten sich ebenfalls nach den Bestimmungen der Pflichtschule. Ausgenommen sind schulautonome Tage!
5. Die Aufnahme einer Schüler:in erfolgt grundsätzlich mit Schulbeginn (die Anmeldefrist muss in jedem Fall eingehalten werden). Der Austritt aus der Musikschule ist jedoch nur am Ende des Schuljahres möglich! In entsprechend begründeten Fällen (längere Krankheit oder Wohnortwechsel) ist eine Unterbrechung oder ein Austritt während des Schuljahres im Einvernehmen mit der Schulleitung zulässig. Stunden, die durch vorübergehende Krankheit oder sonstiges Fernbleiben der SchülerIn entfallen, können nicht nachgeholt werden. Der Musikschulbeitrag erfährt dadurch keine Verminderung. Ist die Schüler:in wegen Krankheit oder Verletzung (nachweislich durch ärztl. Bestätigung) vier aufeinanderfolgende Unterrichtsstunden abwesend, kann im Einvernehmen mit der Schulleitung eine gesonderte Regelung gefunden werden. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird einem Austritt nicht gleichgehalten, die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch, sowie zur Zahlung des Schulgeldes bleibt weiterhin aufrecht. Bei Verhinderung der Lehrkraft durch schwerwiegende Gründe (Krankheit, Notfall, etc.) wird der Unterricht nicht nachgeholt. Fallweise Verschiebungen durch die Lehrkraft können durch die Schulleitung in vertretbarem Ausmaß bewilligt werden. Die Lehrkraft ist verpflichtet die Schüler:in rechtzeitig zu verständigen und einen Ersatztermin anzubieten.
6. Die im ordentlichen Studium zu besuchenden Haupt- und Pflichtfächer sowie die empfohlenen Ergänzungsfächer sind Bestandteil des Organisationsstatuts. Die Ausbildung umfasst folgende vier Ausbildungsstufen, die im Regelfall aufbauend durchlaufen werden: Elementarstufe (2 Jahre) – Unterstufe (4 Jahre + Musikkunde 1 und Ensemble) – Mittelstufe (4 Jahre + Musikkunde 2 und Ensemble) – Oberstufe (4 Jahre + Musikkunde 3 und Ensemble). Die einzelnen Ausbildungsstufen werden jeweils durch eine erfolgreiche Übertrittsprüfung erreicht. Ist dies nicht der Fall, ist eine Fortsetzung des Schulbesuchs als ordentliche Schüler:in ausgeschlossen. Die Oberstufe schließt mit einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung ab. Danach kann ein weiterführender Unterricht angeschlossen werden, sofern das 24. Lebensjahr noch nicht erreicht ist.
7. Jede Schüler:in erhält zum Ende des Schuljahres eine Jahresschulnachricht!
8. Der Besuch des Instrumental- und Gesangsunterrichts verpflichtet auch zum Besuch des Musikkundeunterrichts und zur Ablegung eines Musikkundetests (einmal pro Ausbildungsstufe).
9. Ansuchen und Beschwerden aller Art sind ausnahmslos nur der Schulleitung vorzutragen.
10. Dieser Vertrag gilt für die Dauer eines Schuljahres.